2.3 Am 15. Mai 2024 ging beim Verwaltungsgericht per E-Mail eine "Verfallquittung" der SwissPost IncaMail ein. Daraus geht hervor, dass das Verwaltungsgericht (Empfänger: "verwaltungsgericht@ag.ch") die IncaMail des Beschwerdeführers (Sender: "aaa@aaa.ch") vom 7. Mai 2024, 12.22 Uhr, mit dem Betreff "Rekurs gegen gem. Q._____ Verweigerung Erlass Gebühr Mandatsentschädigung [R] (Secured by IncaMail)" und der Versandart "Einschreiben" innerhalb der Frist von sieben Tagen nicht abgeholt hat. Der Verfallquittung ist weiter zu entnehmen, dass die entsprechende Nachricht im Anhang eine PDF-Datei mit folgendem Dateinamen enthielt: "Rekurs gegen Q._