2.2 Mit E-Mail vom 8. Mai 2024 teilte das Verwaltungsgericht dem Beschwerdeführer mit, dass die am Vortag eingegangene IncaMail-Nachricht nicht geöffnet werden konnte. Der Beschwerdeführer antwortete daraufhin ebenfalls per E-Mail, er habe die Beilagen per Post gesendet und werde die Eingabe ebenfalls per Post nachsenden.