2. 2.1 Bereits am 7. Mai 2024 erhielt das Verwaltungsgericht per E-Mail auf die E- Mail-Adresse "verwaltungsgericht@ag.ch" von Swiss Post IncaMail die Anzeige über den Eingang einer verschlüsselten Nachricht, mit dem Beschwerdeführer als Absender (E-Mail-Adresse: aaa@aaa.ch) und dem Betreff "Rekurs gegen gem. Q._____ Verweigerung Erlass Gebühr Mandatsentschädigung [R]". Die entsprechende verschlüsselte IncaMail-Nachricht liess sich jedoch nicht öffnen.