Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 27. März 2024 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Mit Entscheid vom 8. September 2021 setzte das Bezirksgericht Zofingen als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Mandatsentschädigung für die Mandatsführung einer Kindesschutzmassnahme von C._____ in Höhe von Fr. 1'500.00 fest. Die Mandatsentschädigung wurde von der Stadt Q._____ bevorschusst, weshalb die Stadt Q._____ diese von A._____ und B._____, den unterhaltspflichtigen Eltern von C._____, jeweils im Betrag von je Fr. 750.00 wieder zurückforderte.