trächtigenden Substanzen ausreichend vom Strassenverkehr zu trennen. Es erscheint deshalb angesichts seiner Vorgeschichte nicht unverhältnismässig, nach den Vorkommnissen am 28. August 2023 und insbesondere den äusseren Anzeichen auf einen Betäubungsmittelkonsum in Verbindung mit den beiden auf Cannabis positiv ausgefallenen Drugwipe-Betäu- bungsmittelschnelltests eine verkehrsmedizinische Begutachtung anzuordnen.