ber 2023). Der daraufhin durchgeführte Drugwipe-Betäubungsmittel- schnelltest bestätigte den Verdacht auf Cannabiskonsum. Ein elf Minuten später durchgeführter zweiter Drugwipe-Betäubungsmittelschnelltest zeigte ebenfalls ein positives Ergebnis auf Cannabis an. Der Beschwerdeführer führte dieses auf den Konsum von legalen CBD-haltigen Getränken an der Badenfahrt zurück, da er seit sieben Jahren kein Cannabis mehr konsumiere. Hinweise, welche diese Angaben bestätigen oder widerlegen könnten, ergeben sich aus den Akten nicht.