Wie vorne in Erw. 2.1 dargelegt, stellte die Polizeipatrouille der Regionalpolizei bei der aufgrund dieses Fahrverhaltens durchgeführten Kontrolle fest, dass der Beschwerdeführer äussere Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums zeigte. Er war nervös, zitterte, zeigte einen schwankenden Stand und hatte flatternde Augenlider sowie beim seitlichen Ausleuchten der Augen träge reagierende, eher vergrösserte Pupillen. Ein Alkoholtest fiel negativ aus (vgl. Rapport der Regionalpolizei Lenzburg vom 7. Septem- - 12 -