Cannabis ist im Urin bei gelegentlichem Konsum bis zu 10 Tage nachweisbar, bei chronischem Konsum bis zu 30 Tage. Demgegenüber ist die Nachweisbarkeit im Blut bei gelegentlichem Konsum nur während eines Tages, bei chronischem Konsum während einiger Tage möglich (vgl. Institut für Rechtsmedizin, Kantonsspital St. Gallen, Merkblatt Toxikologische Analysen vom 31. August 2023, S. 4 [abrufbar unter www.kssg.ch, Institut für Rechtsmedizin / Formulare und Merkblätter]; Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel, Bericht THC-Grenzwerte im Strassenverkehr [im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit], Dezember 2020, S. 4, 13 [abrufbar unter www.bag.admin.ch, Das BAG /