Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass A._____ am 28. August 2023 um 20:15 Uhr gemäss Rapport der Regionalpolizei Lenzburg vom 7. September 2023 als Lenker eines Personenwagens aufgrund seines Fahrverhaltens angehalten worden sei. Aufgrund von äusseren Anzeichen auf Betäubungsmittel- oder Arzneimittelkonsum sei ein Vortest durchgeführt worden, welcher den Anfangsverdacht bestätigt habe. Die beiden anschliessend durchgeführten Drugwipe-Betäubungsmittelschnell- tests hätten ein positives Resultat bezüglich Cannabis angezeigt. Die angeordnete Blut- und Urinanalyse habe A._____ verweigert, weshalb die tatsächliche THC-Blutkonzentration zum Zeitpunkt der Anhaltung unklar