2. Mit Verfügung vom 30. Oktober 2023 ordnete das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) an, dass A._____ sich einer verkehrsmedizinischen Begutachtung hinsichtlich Suchterkrankung zu unterziehen habe. Die Begutachtung habe durch eine Fachperson mit dem Titel Verkehrsmediziner/in SGRM (Arzt der Stufe 4) zu erfolgen; die Vereinbarung eines Untersuchungstermins sowie die Kostenregelung seien Sache der betroffenen Person (Ziff. 1).