2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 231.00, gesamthaft Fr. 2'231.00, sind von den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer 1 die Beschwerdeführerin 2 den Regierungsrat den Gemeinderat Q._____ das Bundesamt für Raumentwicklung Mitteilung an: das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen - 13 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten