24), was auf einen Maschinenunterstand oder Geräteschopf nach dem vorhin Gesagten nicht zutrifft. Insofern ist irrelevant, ob es andernorts auf der Parzelle Nr. aaa gedeckte Abstellmöglichkeiten gäbe, beispielsweise im ehemaligen Ökonomieteil des Bauernhofes (genügend) Platz für Maschinen und Geräte vorhanden wäre respektive vor einer allfälligen Erweiterung des Wohn- in den Ökonomieteils vorhanden gewesen wäre.