gelten. Aus dem Honigverkauf erziele der Beschwerdeführer 1 laut seiner Infobroschüre (Beschwerdebeilage 3) aktuell nur einen Erlös von Fr. 440.00. Die Haltung von Bienenvölkern sei bei der Abteilung Landwirtschaft Aargau nicht gemeldet. Zur angeblich geplanten Betriebserweiterung bestehe kein entsprechendes Konzept. Demnach sei die Tätigkeit des Beschwerdeführers 1 freizeitlandwirtschaftlich. Der durchschnittliche jährliche Nettoertrag der Beschwerdeführerin 2 aus dem Rebbau von Fr. 12'000.00 werde bestritten. Gemäss Infobroschüre (Beschwerdebeilage 3) seien es Fr. 9'500.00.