Der Beschwerdeführer 1 betätige sich als Imker und verfüge über einen Bienenstand mit vier Bienenvölkern, mit denen er pro Volk eine Honigernte von ca. 20 kg erwirtschafte. Mit der ursprünglich, ab 2020 geplanten Erweiterung der Imkerei mit über 20 Bienenvölkern und Jungvolkbildung sollte ein Betriebsergebnis (nach Abzug aller Investitionen und laufenden Aufwendungen) von ca. Fr. 8'000.00 resultieren. Dieses Vorhaben werde realisiert, falls der Schopf erhalten werden dürfe. Des Weiteren sei ihr Hof samt Umgebung prädestiniert für die Ziegenhaltung, die der Sohn des Beschwerdeführers 1 anstrebe.