2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. Mehrwertsteuer) zu Lasten der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen BVU. 2. Mit Protokollauszug vom 10. Juni 2024 verzichtete der Gemeinderat Q._____ unter Verweis auf seine Ausführungen in der im vorinstanzlichen Verfahren erstatteten Beschwerdeantwort vom 19. Juni 2023 auf eine weitere Vernehmlassung. In der Beschwerdeantwort vom 24. Juni 2024 beantragte die Abteilung für Baubewilligungen namens des Regierungsrats die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.