1. Es sei der Regierungsbeschluss Nr. 2024-000416 an der Sitzung vom 3. April 2024 mit Versand am 9. April 2024 wie folgt zu ändern: − Hauptantrag: Erklärung der vorgenommenen und vom Baulaien ausgeführten Reparaturarbeiten am Schopf als nicht bewilligungspflichtig; − Eventualantrag: Nachträgliche Bewilligung der vorgenommenen und vom Baulaien ausgeführten Reparaturarbeiten am Schopf; − Kein Rückbau der vorgenommenen und vom Baulaien ausgeführten Reparaturarbeiten am Schopf;