2. Am 14. März 2022 stellte der Gemeinderat Q._____ die Ausführung von unbewilligten Bauarbeiten am betreffenden Schopf fest und ordnete mit Verfügung vom 15. März 2022 einen sofortigen Baustopp an. 3. Auf entsprechende Aufforderung des Gemeinderats Q._____ mit Schreiben vom 29. März 2022 reichten A._____ und B._____ am 28. April 2022 ein nachträgliches Baugesuch für die ausgeführten Bauarbeiten ein, das der Gemeinderat Q._____ am 5. Mai 2022 an die dafür zuständige Abteilung für Baubewilligungen des BVU weiterleitete. 4. Am 21. März 2023 verfügte die Abteilung für Baubewilligungen: I) Die am Schopf Nr. bbb ausgeführten Bauarbeiten werden abgewiesen.