1. Der Gemeinderat Q._____ hält daran fest, dass er gegenüber dem Zweckkonto von Herrn A._____, welches die JVA Thorberg verwaltet, den Pauschalbetrag von CHF 2'500.-- für geleistete Sozialhilfezahlungen (vorwiegend Gesundheitskosten) als Rückzahlung geltend macht.