Mit Schreiben vom 6. Dezember 2021 wies die JVA Thorberg die Gemeindeverwaltung Q._____ auf die Saldierung des Zweckkontos per Ende Jahr hin. Am 14. Dezember 2021 machte die Gemeinde Q._____ einen Pauschalbetrag von Fr. 2'500.00 betreffend Rückforderung von materieller Unterstützung geltend, welcher ihr am 2. Februar 2022 überwiesen wurde. 2. Mit Schreiben vom 25. April 2022 ersuchte A._____ die Gemeinde Q._____ um Erlass einer rechtsmittelfähigen Verfügung. Nach Gutheissung einer Rechtsverweigerungsbeschwerde am 14. Juli 2022 durch das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, verfügte der Gemeinderat Mellingen am 8. August 2022: