Der Gemeindeschreiber gab lediglich die Eingaben und die vorhandenen Informationen bzw. den an die Gemeinde eingereichten USB-Stick an das BVU weiter (oder beantwortete Fragen des BVU), damit dieses ein umfassendes Bild hatte und das Baugesuch – namentlich in Bezug auf die Themen Staub und Lärm – sachgerecht beurteilen konnte. Anhaltspunkte, dass Vertreter bzw. Organe der Gemeinde "derartigen Druck" auf das BVU ausgeübt hätten oder die kantonalen Sachbearbeiter "benutzt" worden wären, damit es zur - 18 -