Ressortvorsteher) schliessen. Der Vorwurf, der Gemeindeschreiber habe sich während rund vier Monaten bemüht bzw. "Manipulationen" begangen, um bezüglich der Themen Lärm und Luftreinhaltung eine kantonale Stellungnahme zu erwirken, die "für eine Bewilligung des Baugesuchs möglichst nachteilig" sei, wobei er seine "Manipulationen" vor dem Beschwerdeführer habe geheim halten wollen, kann nicht bestätigt werden. Eine solche Absicht lässt sich den Akten nicht entnehmen.