Auf eine Zustellung wurde offenkundig deshalb verzichtet, weil die Stellungnahme unvollständig war und das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, auf Nachfrage des Gemeindeschreibers hin (siehe vorstehender Absatz; E-Mail vom 7. Januar 2022) in Aussicht stellte, eine um das Thema Lärm ergänzte Stellungnahme auszuarbeiten und nachzureichen (siehe E-Mail von Herrn G._____ des BVU, Abteilung für Baubewilligungen, vom 14. Januar 2022; Beschwerdeantwortbeilage 4 des Gemeinderats). Dies wurde mit der Stellungnahme vom 7. Februar 2022 (Beschwerdeantwortbeilage 5 des Gemeinderats) getan.