vom 4. März 2015) miteinbezogen? Sind aus Ihrer Sicht der vorliegenden Lärmschutznachweis in Ordnung?". Herr G._____ übermittelte dem Gemeindeschreiber daraufhin mit E-Mail vom 14. Januar 2022 die Maschinenliste Betriebsareal und erläuterte, die Abteilung für Umwelt habe trotz seines Hinweises zum Thema Lärm keine Stellungnahme abgegeben. Auf seine Nachfrage hin sei ihm mitgeteilt worden, dass dies nachgeholt werde. Er werde die ergänzte Stellungnahme nachreichen, sobald die entsprechende Stellungnahme der Abteilung für Umwelt vorliege (vgl. Beschwerdeantwortbeilage 4 des Gemeinderats).