Auch wenn der Regierungsrat im erwähnten Entscheid somit keine Bewässerungsanlage gefordert hatte, hatte er – gestützt auf das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes – dennoch Massnahmen zur Staubminderung (wie z.B. die Befeuchtung der Staubquellen) verlangt, wenn es zu erheblichen Staubemissionen kommt. Im Hinblick auf diese Massnahmen existiert (gemäss dem erwähnten Schreiben vom 29. November 2021) bisher aber offenbar weder ein Wasseranschluss noch wurden beim Brunnenmeister Anfragen zur Nutzung des Hydranten getätigt; ebenso wenig wurde bisher ein Wassertankwagen gesichtet.