4.2.4.2. Inwiefern aus dem Schreiben auf Befangenheit und Voreingenommenheit zu schliessen wäre, kann nicht erkannt werden. Die Informationen, mit denen der Gemeindeschreiber Frau H._____ des BVU, Abteilung für Umwelt, mit dem Schreiben vom 29. November 2021 bediente, bezweckten auch hier, die Fachstelle über alles Wesentliche zu informieren, damit diese das Baugesuch sachgerecht und vollständig beurteilen kann. Die Erläuterungen zum Wasseranschluss bzw. zur Nutzung des Hydranten oder eines "Wassertankwagens" erfolgten vor dem Hintergrund der Staubproblematik.