Auf der anderen Seite musste er aber damit rechnen, dass das Baugesuch ("Brechen von naturbelassenem Material, Humus sieben") an das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, übermittelt werden könnte, da ihm aus der Vergangenheit bekannt war, dass in Baugesuchsverfahren betreffend seinen Betrieb auf der Parzelle Nr. aaa regelmässig kantonale Fachstellen und Behörden involviert sind. Hinzu kommt, dass die (kantonalen und kommunalen) Zuständigkeiten in Umweltsachen auch nicht immer von vorneherein klar sind (vgl. §§ 31 f. EG UWR, §§ 58 ff. V EG UWR).