Der Beschwerdeführer kennt diese Grundlage bzw. diesen Entscheid. Es ist im Weiteren auch nicht unüblich, dass kommunale Behörden im Rahmen der Aktenüberweisung auf Sachverhalte hinweisen, die für das BVU allenfalls von Bedeutung sein könnten. Dass die im Schreiben gemachten Hinweise inhaltlich falsch wären, wird vom Beschwerdeführer im Übrigen nicht einmal behauptet. Soweit er ausführt, die - 13 -