4.2.2. 4.2.2.1. Mit dem Begleitschreiben vom 20. Oktober 2021 übermittelte der Gemeinderat das Baugesuch "Brechen von naturbelassenem Material, Humus sieben" zur Prüfung und Stellungnahme bzw. Zustimmung an das BVU, Abteilung für Baubewilligungen. Der Gemeinderat wies im Schreiben darauf hin, die Aussage, wonach die Kiesbrechanlage zwei Mal pro Jahr jeweils zwei bis drei Tage eingesetzt werde, werde angezweifelt, da vom 3. – 10. August 2021 z.B. eine mobile Kiesaufbereitungsanlage acht Tage eingesetzt worden sei. Weiter ersuchte der Gemeinderat, den Entscheid des Regierungsrats vom 4. März 2015 (namentlich die Punkte 5.1.3 und 5.1.4) zu beachten.