sondern habe Herrn E._____ auf sein Recht hingewiesen, gegen dieses Baugesuch Einwendungen zu erheben (Beschwerdeantwort Gemeinderat, S. 6). Der Gemeinderat erläutert weiter, dass das mit Herrn E._____ geführte Gespräch vertraulich gewesen sei. Hätten sich aus dem Gespräch Folgen für den Beschwerdeführer ergeben (z.B. in Form einer Einwendung durch Herrn E._____), hätte dieser sich in diesem Verfahren wehren können. Die Aussagen der Gemeindevertreter gegenüber Herrn E._____ seien kein Grund, dem Beschwerdeführer, dem in diesem Gespräch keine Parteistellung zugekommen sei, das rechtliche Gehör zu gewähren. Die Behauptung des Beschwerdeführers, wonach Herr E.__