Beschwerdeführer nicht offengelegt worden seien oder würden. Hinsichtlich der Sitzung vom 4. Oktober 2021 mit Herrn E._____ habe der Gemeinderat seine Auffassung über diesen Sachverhalt bereits mehrfach geschildert. Um Missverständnisse zu vermeiden, zitiere er diesbezüglich nochmals die Ausführungen aus seiner vorinstanzlichen Beschwerdeantwort. Keine Personen, die an der Besprechung vom 4. Oktober 2021 teilgenommen hätten, auch der unterzeichnende Rechtsanwalt, könnten sich erinnern, dass Videos gezeigt oder Tonaufnahmen abgespielt worden seien -9-