__ gewachsen. Die gesamten Manipulationen der schlussendlich weitergeleiteten "Aktenergänzung vom 7. Februar 2022" mit all ihren Verweigerungen des rechtlichen Gehörs (keine Kenntnisgabe vom Inhalt der kommunalen Darstellungen, keine Kenntnisgabe der an Frau H._____ gelieferten [unbrauchbaren] Beweise der Staubproblematik etc.) seien vor dem Beschwerdeführer geheim gehalten worden. Hätte der Beschwerdeführer nicht die Akteneinsicht erkämpft, hätte er davon nie Kenntnis erhalten. Beabsichtigt sei gewesen, dem Beschwerdeführer die fertige (manipulierte) Aktenergänzung vom 7. Februar 2022 zuzustellen und über all die vorgenommenen Manipulationen zu schweigen. Ebenso sei beabsichtigt