2.2. Der Beschwerdeführer stellte am 20. Oktober 2022 das Gesuch, die Herren C._____ (Gemeindeschreiber und Bauverwalter) und D._____ (Ressortvorsteher) seien "mit sofortiger Wirkung" zu verpflichten, "in sämtlichen Angelegenheiten" des Beschwerdeführers in den Ausstand zu treten (in: Vorakten, act. 16). Der Gemeinderat wies das Gesuch am 28. November 2022 ab (Vorakten, act. 5).