Unklarheiten und Diskussionen bzw. Streitigkeiten darüber, welche Behörde für die Beurteilung des Ausstandsgesuchs nun zuständig ist, fallen weg. Bei einer ausschliesslichen Zuständigkeit des Regierungsrats ist sodann auch gewährleistet, dass bezüglich der Ausstandsgründe im ganzen Kanton der gleiche Massstab angewandt wird. Ein Nachteil der Lösung ist demgegenüber darin zu sehen, dass sich der Regierungsrat auch direkt um den Ausstand von "subalternen" Mitarbeitenden kümmern muss. Erfahrungsgemäss sind jedoch Streitigkeiten betreffend den Ausstand eher selten;