Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand: Der Entscheid des Regierungsrats ist verwaltungsintern letztinstanzlich und daher direkt beim Verwaltungsgericht anfechtbar, womit die Lösung prozessökonomisch ist. Zudem gewährleistet der Regierungsrat in jedem Fall eine genügende Unabhängigkeit zur Behörde bzw. zu den Mitarbeitenden, deren Ausstand verlangt wird. Die Lösung bietet im Weiteren Rechtssicherheit: Unklarheiten und Diskussionen bzw. Streitigkeiten darüber, welche Behörde für die Beurteilung des Ausstandsgesuchs nun zuständig ist, fallen weg.