3. In der Replik vom 15. August 2024 wiederholten die Beschwerdeführer ihren Beschwerdeantrag. 4. Mit Eingabe vom 19. August 2024 verzichtete das DGS, Generalsekretariat, Rechtsdienst, auf eine Duplik. 5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -5- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: