A. 1. Am 24. Januar 2022 führte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst, in der Wellensittichzucht von A._____ eine Nachkontrolle zur Kontrolle vom 17. Februar 2020 durch, bei der er erneut Mängel feststellte. Die Überbelegung zweier Volieren brachte der Veterinärdienst bei der Polizei zur Anzeige. Zudem forderte er A._____ auf, mit jedem Zuchttier eine Belastungsbeurteilung bei einer Fachperson durchführen zu lassen und die erstellten Belastungsbeurteilungen vorzulegen.