Von einer Beeinträchtigung der Hangstabilität kann nicht ausgegangen werden. Der Abschlusszaun entlang der Grenze blieb bis heute denn auch unversehrt (siehe Beschwerdeantwortbeilage Gemeinderat [Foto]). Die von den Beschwerdeführern vorgebrachte Abgrabung ist heute auch kaum mehr erkennbar, da sie überwachsen ist (siehe aktenkundiges Foto [Beschwerdeantwortbeilage Gemeinderat]).