26 ff. und 17). Im Bereich des Schnitts C entspricht die Lage des Böschungsfusses hinsichtlich der Länge bzw. Tiefe der Böschung dem Schnittplan im Wesentlichen, in den Bereichen der Schnitte D, B und A wurde er jeweils in Richtung Süden verschoben, wodurch die Böschungslänge bzw. -tiefe erhöht und die Böschung flacher realisiert wurde. Die Vorinstanz hielt fest, dass die gestützt auf die vorgenommene Vermessung ermittelten Böschungsneigungen im Wesentlichen auch mit den im Umgebungsplan vom 20. Juni 2018 angegebenen Böschungsneigungen übereinstimmten.