an der vom Vermessungsbüro an der nordöstlichen Grundstücksecke (oberhalb der von den Beschwerdeführern vorgebachten Abgrabung an der Böschungsoberkante vorgenommenen Höhenmessung) (Vorakten Gemeinde I, act. 95 f.). Da gestützt auf die vom Vermessungsbüro durchgeführten Höhenaufnahmen (sowie die im LiDAR enthaltenen Höhenlinien [siehe im Aargauischen Geographischen Informationssystem {AGIS} abrufbare Karte "Höhenlininen 1 m und 5 m Äquidistanz"]) erstellt sei, dass die Höhe der Böschung gegenüber dem mittleren Messpunkt (428.80 m.ü.M.) gegen Südwesten und Nordosten wieder abnehme, erschienen schliesslich auch die in den