Der Baubewilligung vom 28. September 2015 lässt sich weiter auch entnehmen, dass die Aufschüttungen und Böschungen innerhalb der Parzelle auf ein Minimum zu reduzieren und die Böschungen entlang der Nachbarparzellen im Verhältnis 2:3 auszuführen seien. Die Terraingestaltung zu den Nachbarparzellen habe im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern zu erfolgen (vgl. siehe Baubewilligung vom 28. September 2015, Nebenbestimmung Ziffer 15). Der Umgebungsplan sei nicht Bestandteil dieser Bewilligung, er müsse vor Baubeginn der Bauverwaltung eingereicht werden und werde separat bewilligt (Baubewilligung vom 28. September 2015, Nebenbestimmung Ziffer 16).