Mitwirkung bzw. Einbezug der betroffenen Nachbarn bewilligt werde. Die Terraingestaltung entlang der Fassadengestaltung selbst sei denn auch bereits mit der rechtskräftigen Baubewilligung vom 28. September 2015 erteilt worden und nicht erst mit der formlos erfolgten Genehmigung des Umgebungsplans.