2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuern). 3. Der Gemeinderat Q._____ beantragte mit Beschwerdeantwort vom 3. Juni 2024: Das Verwaltungsgericht wird ersucht, den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 25. März 2024 (BVURA.23.161) zu stützen und die Beschwerde abzulehnen. 4. Mit Beschwerdeantwort vom 4. Juni 2024 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführenden. 5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 23. April 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: