eine exakte geometrische Höhenlagevermessung (Abweichungstoleranz: +/- 1 bis 2 mm). Dieser Plan muss ergänzt werden durch neue Schnittpläne A – D, die die heute ausgeführten Böschungen, Abgrabungen und Höhenkoten und zu Vergleichszwecken auch die am 28.9.2015 rechtskräftig bewilligten Höhenkoten gemäss Schnittplan bei den Schnitten A – D aufführen. 3. Für die Kontrolle dieses aktuellen Umgebungsplanes sei der Gemeinderat Q._____ anzuweisen, eine geometrische Vermessung aller Daten durch einen Geometer vornehmen zu lassen, welche Ergebnisse vor Ort im Beisein aller am Verfahren beteiligten Parteien vorzustellen sind.