__ den Gemeinderat auf, für die Umgebungs- und Terraingestaltung ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren unter Einbezug der betroffenen Nachbarn durchzuführen. Nachdem der Gemeinderat die besagte Böschung durch den Geometer hatte überprüfen lassen, erliess er am 20. Februar 2023 folgenden Entscheid, welcher nebst A._____ und B._____ auch C._____ (zwischenzeitlich neue Eigentümerin der Nachbarparzelle Nr. bbb) zugestellt wurde: Gestützt auf die vorliegenden Pläne und die Höhenaufnahmen des Geometers vom 01. September 2022 hält der Gemeinderat fest, dass das Bauvorhaben rechtskonform umgesetzt wurde und abgeschlossen ist.