__ beanstandeten daraufhin in zahlreichen Eingaben, dass die Böschung an der Nordwestgrenze der Bauparzelle nicht gemäss den ursprünglich bewilligten Plänen ausgeführt worden sei. Der Gemeinderat verneinte dies jedoch, im Wesentlichen mit der Mitteilung, dass er die Angelegenheit als abgeschlossen erachte. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2021 forderten A._____ und B._____ den Gemeinderat auf, für die Umgebungs- und Terraingestaltung ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren unter Einbezug der betroffenen Nachbarn durchzuführen.