2. In der Folge wurde das Bauvorhaben zwischen 2017 und Herbst 2018 realisiert. Da A._____ und B._____ die erstellte Böschung an der nordwestlichen Grenze der Bauparzelle als sehr steil und überaus hoch abgegraben erachteten, verlangten sie bei der Gemeinde im Frühjahr 2019 Einsicht in die bewilligten Pläne, um die vorgenommene Terraingestaltung überprüfen zu können. Die Einsicht wurde ihnen Mitte Juli 2019 gewährt. A._____ und B._____ beanstandeten daraufhin in zahlreichen Eingaben, dass die Böschung an der Nordwestgrenze der Bauparzelle nicht gemäss den ursprünglich bewilligten Plänen ausgeführt worden sei.