Auch wenn C._____ keine Belege einreichte, kann auf diese Angaben zumindest so weit abgestellt werden, als er darin angibt, gearbeitet zu haben und folglich nicht arbeitsunfähig gewesen zu sein. Entsprechend widerlegt er selbst das Arztzeugnis vom 23. Oktober 2023, welches ihm eine Arbeitsunfähigkeit zu 100 % seit dem 26. Juli 2023 attestiert.