4.3 Im vorliegenden Fall erging der Entscheid der Steuerkommission R._____ am 14. Juli 2023 und wurde den Beschwerdeführenden und dem Vertreter am 17. Juli 2023 zugestellt. Die Frist begann am Folgetag zu laufen (Art. 140 Abs. 1 und Abs. 4 i. V. m. Art. 133 Abs. 1 DBG) und endete somit am 16. August 2023. Die Beschwerde vom 21. August 2023 erfolgte damit verspätet. -9-