(HUNZIKER / BIGLER, in: Zweifel / Beusch [Hrsg.], Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, DBG, 4. Aufl. 2022, Art. 140 N. 29 mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts 2C_331/2008 vom 27. Juni 2008, Erw. 1). Dies geht vorliegend auch aus der entsprechenden Rechtsmittelbelehrung im angefochtenen Einspracheentscheid der Steuerkommission R._____ vom 14. Juli 2023 hervor, die im Gegensatz zum gleichentags erfolgten Einspracheentscheid betreffend die Kan- tons- und Gemeindesteuern, keinen Hinweis auf einen Fristenstillstand enthält.