2. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Nichteintretensentscheid, weshalb das Verwaltungsgericht lediglich prüfen kann, ob das Spezialverwaltungsgericht zu Recht auf den Rekurs nicht eingetreten ist. Nicht einzugehen ist auf materielle Fragen. Soweit in den Anträgen der Beschwerdeführenden ein materieller Entscheid gefordert wird, darf auf diese Anträge nicht eingetreten werden.